ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
**Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Implema e.U. im IT-Dienstleistungsgewerbe**
**1. Geltungsbereich**
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge, die zwischen Implema e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
**2. Vertragsabschluss**
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
**3. Leistungsumfang**
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
**4. Preise und Zahlungsbedingungen**
4.1. Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach den im Angebot oder Vertrag festgelegten Preisen.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
**5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers**
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind. Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
**6. Gewährleistung**
6.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden.
6.2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl nachzubessern oder nachzuliefern.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Dienstleistung.
**7. Haftung**
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
7.3. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
**8. Datenschutz**
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
**9. Schlussbestimmungen**
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Schriftform.
9.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
9.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
**10. Salvatorische Klausel**
Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.